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PHÄNOMENA

Spezialeffekte, In- & Outdoor-Feuerwerke

 feuerwerk100   Wilfried Gronau   feuerwerk100

Inh.: SLS- Eventservice, Jan Hahlweg

 

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Gestatten Sie mir zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen zum Thema "Pyrotechnik":
Nach dem Versammlungsstättengesetz muß jedes Feuer genehmigt und von einem Erlaubnisschein-Inhaber in Eigenverantwortung abgewickelt werden. Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung muß der verantwortliche Pyrotechniker unter Vorlage des Erlaubnisscheins, Bestuhlungsplans, Aufbau- und Abbrandplans sowie Brandschutzvorbereitungen, den Vorgang zur Genehmigung anzeigen. Das bedeutet, daß der Auftrag mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung erteilt sein muß. Bei Veranstaltungen an Orten, die nicht dem Versammlungsstättengesetz unterliegen, kann die aufwendige Abwicklung der behördlichen Modalitäten umgangen werden, wenn der für den Veranstaltungsort Verantwortliche seine schriftliche Genehmigung zum Abbrand pyrotechnischer Effekte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gibt.

 

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